Auch bei den gehäuft auftretenden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, sowohl bei Nutz- als auch bei Haustieren, versucht unser Verein stets, eine schnelle und unbürokratische Lösung im Interesse der betroffenen Tiere zu finden.
Es muss jedoch erwähnt werden, dass wir als Tierschutzverein hier keinerlei Handlungsrechte haben und gegenüber den jeweiligen Eigentümern auch nicht weisungsberechtigt sind.
Wenn hier im Gespräch mit dem Tierbesitzer keine vernünftige Lösung gefunden werden kann, was immer unser
vorrangiges Ziel ist, bzw. keine Einsicht zu erkennen ist,
sind wir grundsätzlich auf die Unterstützung von Polizei und Behörden angewiesen.
Dies soll Sie jedoch keinesfalls zögern lassen, einen Ihnen bekannten Tierschutzfall umgehend an uns zu
melden.
Es gibt hier keinerlei Rechtfertigung, vor einer eindeutigen Tierquälerei bzw. nicht artgerechten Haltung die Augen zu verschließen!
Ihre Zeugenaussage kann hierbei von großer Wichtigkeit für unser weiteres Vorgehen sein.
Trotzdem gilt: Besser eine anonyme Meldung als gar keine!
Hierzu kann auch unsere E-Mail-Adresse mail@tierschutzverein-biberach.de
verwendet werden!
Wir bitten um Beachtung, daß wir nur bei Tierschutzfällen im Landkreis Biberach aktiv werden können!
Außerhalb dieses Bereiches wenden Sie sich bitte jeweils an den vor Ort zuständigen Tierschutzverein.